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7. Gangwarregelwerk

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Letzte Änderung am 28.10.2026 02:54 Uhr · zuletzt bearbeitet von Nils

Gangwarregelwerk

Präambel: Ein Gangwar bezeichnet einen Kampf zwischen zwei Bösen Fraktionen, welcher ein auf der Karte markiertes Gebiet in den Besitz einer dieser Fraktionen bringt.

1. Allgemeine Regelungen

  1. Das Betreten eines Gebietes oder aufhalten in naher Umgebung in welchem ein aktiver Gangwar stattfindet ist für unbeteiligte Personen strengstens verboten. Nahe Umgebung bezeichnet das Gebiet in welchem man mit dem Standard Radar das Gangwar Gebiet sehen kann (zu Fuß).
  2. Das absprechen eines Gangwar ist strengstens verboten, wenn es um den verlauf des Gangwars geht (z.B. abmachen, dass attackt wird und danach der TK aus der Flagge geht).
  3. Jede Fraktion hat pro Tag (0:00 - 23:59) 4 Attacks.
  4. Attacks dürfen nur von 18:30 - 21:30 durchgeführt werden, sofern mindestens 3 aktive Mitglieder (nicht im Knast/AFK-Café) der Fraktion Online sind, welchen das attackierte Gebiet gehört.
  5. Von 18:30 - 20:30 gilt die "Gangwar-Hour". In dieser Zeit sind Attacks auch erlaubt, wenn die verteidigende Fraktion keine 3 aktiven Mitglieder online hat.
  6. Sollten die Attacks einer Fraktion aufgebraucht sein, so darf die Leaderschaft einer anderen Fraktion dieser Fraktion Attacks für die eigenen Gebiete nach der regulären Attack-Zeit geben.
  7. Bevor nicht alle Attacks aufgebraucht sind, dürfen keine Erlaubnise an diese Fraktion vergeben werden. Hierbei muss beachtet werden, dass eine gegebene Erlaubnis von der Leaderschaft jederzeit, aber vor dem Start des zusätzlich erlaubten Attacks, zurückgezogen werden kann.
  8. Vor und während der Attack-Zeit ist es untersagt, sich untereinander eine Erlaubnis für einen früheren Attack zu geben.
  9. Im Gebiet dürfen keine Objekte platziert werden.
  10. Am Gangwar darf nur teilgenommen werden wenn man den Fraktionsskin trägt.
  11. An Gebieten welchen einem selbst gehören darf nicht gecampt werden. Das heißt, dass vor der 17:00 das Gebiet von den Verteidigern nicht Betreten werden darf. Zudem dürfen Positionen auf welchen man mit dem standard Radar das Gebiet sieht (zu Fuß) erst bei start des Gangwars erreicht werden. Das ausloggen auf Positionen, auf welchen man mit dem standard Radar das Gebiet sieht (zu Fuß) um sich im Gangwar wieder einzuloggen und so einen Vorteil zu haben ist nicht gestattet.
  12. Sobald ein Gangwar gestartet wurde dürfen sich Mitglieder beider Parteien schaden zufügen solange diese als Teilnehmer in der Spielerliste (Tab) aufgelistet sind.
  13. Die Position “Blaues Dach” bei KLM (https://imgur.com/a/pipvNA6) darf nicht verwendet werden.
  14. Spieler, welche das Gangwar Icon unter dem Namen haben, dürfen nicht von anderen Bösen Fraktionisten getötet werden. Diese dürfen aber nicht das Feuer auf Spieler eröffnen, die kein Gangwar Icon unter dem Namen tragen.
  15. Das Benutzen eines Fallschirms (ob gezogen oder nicht) ist nicht gestattet.
  16. Das SAPD darf nur normale Fahrzeuge und eigene Fahrzeuge nutzen. Fahrzeuge wie Wasserwerfer, Enforcer etc. sind nicht gestattet.
  17. Die Nutzung der Kevlar ist im Gangwar nicht erlaubt.

2. Während des Gangwars

  1. Personen dürfen nur bis zur 17:00 Minute dem Gangwar nachjoinen. Sollte eine Person es nicht rechtzeitig geschafft haben, so bedarf es eine Erlaubnis des Ranghöchsten gegnerischen Fraktionsmitglied, welches beim Gangwar Teilnimmt, um dennoch nachjoinen zu dürfen.
  2. Schaden darf erst ab der 17:00 Minute verteilt werden.
  3. Ab der 17:00 Minute darf die angreifende Fraktion maximal 1 Person mehr als die Verteidigende Fraktion im Gangwar sein. Sollte nach der 17:00 Minute noch eine ungleichheit geben, so darf man dennoch den Gegner beschiessen. Zu beachten gilt das Personen welche schaden ausgeteilt oder erlitten haben nicht mehr saven gehen dürfen und den Gangwar mitmachen müssen.
  4. Jede Fraktion die mit weniger(!) als drei Leuten am Gangwar teilnimmt, wird so gewertet als wenn sie mit drei Leuten teilnehmen würde (Beispiel: 4 Angreifer gegen 2 Verteidiger wird als 4 Angreifer gegen 3 Verteidiger gewertet).
  5. Bis zur 16:00 Minute muss ein Ausgleich stattgefunden haben.
  6. Solange man keinen Lebensschaden (Lebensbalken) durch Feinde erlitten hat, darf man sich während eines Gangwar sein Leben aufheilen. Ausnahme bilden hierbei Stoffe welche über die zeit hinweg Leben regenerieren (z.B. Weed).
  7. Nachdem Schaden ausgeteilt oder erhalten wurde ist es verboten zu bestellen oder eine Bestellung aufzuheben. Zudem dürfen keine Bestellungen mehr im Gebiet liegen.
  8. Das benutzen von Animationen ist während des Gangwars verboten.
  9. Teilnehmer des Gangwars, dürfen sich maximal 700 Metern vom TK entfernen, um an Kampfhandlungen des GW teilnehmen zu dürfen.
  10. Teilnehmer des Gangwars ist es gestattet, per Rechtklick, die Schutzweste zu tauschen bzw. Munition zu teilen. Jedoch ist das Behandeln, per Rechtsklick, nicht erlaubt.
  11. Nach dem Gangwar ist die Kampfhandlung welche durch den Gangwar ausgelöst wurde vorbei, somit darf man sich direkt nach dem Gangwar heilen. Eine Außnahme entsteht sobald noch ein oder mehrere Gegner nach beendigung des Gangwars im am Leben sind (z.B. wenn die Zeit ausläuft), hier darf sich erst geheilt werden wenn die Person(en) getötet wurden oder 5 Minuten vergangen sind.
  12. Zudem ist zu beachten das nach dem Gangwar, sofern keine Gangwar-Gegner mehr leben, nicht mehr im Gebiet geschossen werden darf (-> Aufbau des Gangwar, Punkt 4).
  13. Das Respawnen der Fahrzeuge welche am / im Gebiet stehen, ist während des Gangwars strengstens untersagt.

4. Aufbau des Gangwar

  1. Ein Gebiet wird erst dann aufgebaut, wenn mindestens 2 Personen der gleichen Fraktion unmittelbar in der Flagge stehen (sodass die Meldung zum Starten erscheint).
  2. Ist das Gebiet aufgebaut dürfen sich keine Personen, außer denen welche Mitglied der aufbauenden Fraktion sind, im Gebiet befinden.
  3. Sollten keine 2 Personen unmittelbar in der Flagge stehen so gilt das Gebiet als nicht aufgebaut, heißt andere Fraktionen (ausgenommen die Fraktion welche das Gebiet gehört) können das Gebiet für sich beanspruchen.
  4. Im Gebiet selbst darf nicht geschossen werden, solange kein Gangwar aktiv ist und kein vorheriger Gangwar-Gegner nach beendigung des Gangwars im Gebiet ist. Zudem darf nicht von außerhalb des Gebiets reingeschossen werden. Eine ausnahme bildet hier der Fall das ein Kampf außerhalb des Gebietes stattfand und eine der Personen in das Gebiet flüchtet. Der Kampf darf weitergeführt werden, aber nur unter den Personen welche die Kampfsituation ausgelöst haben. Als Gebiet zählt die markierte Fläche auf der (Mini)-Map.

5. Fahrzeugregelung

  1. Es dürfen im Gangwar grundsätzlich nur eigene Fraktionsfahrzeuge genutzt werden. Das Nutzen von fraktionsfremden Fahrzeugen (z.B. eine Position aufzubauen sowie zu taktischen Zwecken) ist nicht gestattet. Ausnahme bilden hierbei gegnerische Fraktionsfahrzeuge, welche ebenso taktisch genutzt werden dürfen.
  2. Fraktionsfahrzeuge dürfen nicht dafür verwendet werden um höher gelegene Positionen zu erreichen, jede Position muss per Fuß erreichbar sein.
  3. Bei der Vorbereitung oder Durchführung des Gangwars dürfen Fraktionsfahrzeuge genutzt werden um Positionen zu erreichen welche zu Fuß erreichbar ist.
  4. Mit dem Helikopter darf während des Gangwar nur auf Positionen gelandet werden, welche ohne zu springen oder klettern zu Fuß erreichbar sind.
  5. Fraktionsfahrzeuge dürfen auf jeder Position platziert werden.

6. Waffenregelung

  • Im Gangwar ist es nur mit den folgenden Waffen gestattet, Schaden zu verüben:
  • M4
  • Deagle
  • Country Rifle
  • MP5
  • AK-47
  • 9mm
  • Fäusten