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8. Staatsfraktionsregeln

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Letzte Änderung am 28.10.2026 02:54 Uhr · zuletzt bearbeitet von Nils

Staatsregelwerk

1. Allgemeine Regeln

  1. Sobald sich Staatsbeamte außerhalb des Dienstes befinden, sind diese als Zivilisten zu behandeln und haben keine Sonderrechte.
  2. Staatsbeamte dürfen sich während ihres Dienstes nicht kriminell verhalten.
  3. Bei Antritt des Dienstes dürfen Beamte kein Fahndungslevel haben, ggf. sind diese vor Dienstantritt abzuleisten.
  4. Es gelten die aktuellen Wanted- und StVO-Regeln im Forum. Diese dürfen nicht nach Belieben variiert oder verändert werden.
  5. Für die Durchführung von staatsdienstlichen Aktivitäten ist die Nutzung privater Fahrzeuge nicht gestattet.

2. Gewaltanwendung

  1. Ausgenommen bei Aktionen ist es immer das primäre Ziel, eine gesuchte Person lebend zu fassen.
  2. Gewalt darf nur angewendet werden, wenn auch Gewalt von der flüchtigen Person ausgeht oder diese durch dreimaliges Binden auf eine eventuelle Gewaltanwendung hingewiesen wurde und mindestens zwei Wanteds sowie ein Ausrufezeichen unter dem Nametag hat. Sollte die gesuchte Person ins tiefe Wasser oder mit einem Luftfahrzeug fliehen, so besteht direkte Schusserlaubnis ohne Beachtung des Ausrufezeichens.
  3. Bei Gesuchten mit 6 Wanteds muss lediglich einmal gebindet werden.
  4. Nach der Wantedvergabe muss, ausgenommen bei Gewaltverbrechen (Mord, Beschuss, Körperverletzung, Raubüberfall oder Waffendrohung) und Aktionen, ebenfalls ausreichend häufig gebindet werden (siehe §2.2 bis §2.2.2), bevor Gewalt vom Beamten ausgehen darf.
  5. Den Staatsbeamten steht die Möglichkeit zur Verfügung, Flüchtende gemäß den Regeln zum Binden (§2.2) mit Hilfe des Tasers zu fixieren und kurzzeitig festzuhalten.
  6. Der Taser darf nur genutzt werden, wenn vom Staatsbeamten und/oder dem Flüchtenden bisher keine Gewalt oder nur Nahkampfschaden (ausgenommen durch das Katana) ausgegangen ist und er kein Teilnehmer einer laufenden Aktion ist.
  7. Nach einmaligem Tasern hat die gesuchte Person, mit Ausnahme sie flieht, 7 Sekunden Zeit, bevor sie ein zweites Mal getasert und von einem Staatsbeamten in das Fahrzeug gezerrt werden darf ("grabben").

3. Kontrollen und Verfolgungen

  1. Beamte haben die Möglichkeit sowohl Personen als auch Fahrzeughalter zu kontrollieren.
  2. Eine Kontrolle gilt zudem auch als verweigert, sobald sich die zu kontrollierende Person der Kontrolle entzieht oder nach dreimaligem Binden keine Reaktion zeigt.
  3. Während einer Kontrolle oder einer Verhaftung kann der Beamte die Person sowie ggf. das Fahrzeug durchsuchen und ggf. illegale Gegenstände konfiszieren.
  4. Die Jagd eines Verbrechers ist erlaubt, wenn dieser zurzeit kein aktiver Bestandteil eines Gangwars und/oder aktuell nicht in administrative Handlungen eingeschlossen ist. Sollte die verfolgte Person erst nach Beginn der Wantedjagd zum Teilnehmer eines Gangwars werden ("GW"-Icon), ist die Jagd weiterhin erlaubt.
  5. Staatsbeamte dürfen die Basis einer Bösen Fraktion nur betreten, wenn eine Razzia durchgeführt wird, diese Fraktion eine Aktion macht, sich eine verfolgte Person nach Abgabe von Binds oder nach der Vergabe von Wanteds, aber innerhalb der 3-Minuten-Regel, in eine Base flüchtet.
  6. Der Staat kann Straßensperren für Verkehrskontrollen oder Großfahndungen errichten. Sollten sich Personen der Sperre nähern, können diese durch dreimaliges Binden dazu aufgefordert werden, den Schauplatz zu verlassen.
  7. Sollte eine Person die Straßensperre durchbrechen, darf diese sofort beschossen werden.

4. Wanted- und StVO-Vergabe

  1. Sollte einer Person nach dem Binden nicht reagieren, dürfen keine Wanteds wegen Befehlsverweigerung o.ä. gegeben werden.
  2. Für die selbe Straftat darf nur eine Wantedvergabe stattfinden (z.B. bei Entziehung aus einer Verkehrskontrolle nicht Wanteds für VKK-Flucht + Befehlsverweigerung).
  3. Eine Person darf für den gleichen Verstoß / die gleiche Straftat nur alle 3 Minuten erneut Wanteds/StVO Punkte erhalten, es sei denn, es handelt sind um zwei getrennte Tathergänge. *siehe Anlage
  4. Sollte eine Person Wanteds für Beschuss / Waffennutzung (2 Wanteds) erhalten, darf er für einen Mord beim selben Tathergang maximal die Anzahl für Mord (3 Wanteds) erhalten, d.h. eine Erhöhung um lediglich einen Wanted.
  5. Verhilft ein Spieler einem anderen Spieler z.B. durch das Fahren eines Fahrzeuges zur Flucht, so bekommt dieser einen Wanted weniger als die Straftat zu der er verholfen hat, mindestens jedoch einen Wanted und maximal zwei Wanteds.
  6. Sobald sich ein Spieler während einer Verfolgungsjagd oder innerhalb von 3 Minuten nach der Wantedvergabe im Police Department stellt, erhält dieser 6 Wanteds wegen Stellenflucht.
  7. Staatsbeamte dürfen beim Gangwar keine Wanteds vergeben.
  8. Während Verfolgungen dürfen keine StVO-Punkte vergeben werden.

Anlage 4 - 3.: Sollte eine Person z.B. mehrmals aus einer Kontrolle fliehen, ist dies ein getrennter Tathergang. Ebenso ist es ein getrennter Tathergang wenn die Person ohne erkennbaren Zusammenhang verschiedene Personen tötet. Es ist jedoch der selbe Tathergang, wenn eine Person in einem Gefecht mehrere Personen tötet.