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6. Aktionsregeln

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Letzte Änderung am 28.10.2026 02:54 Uhr · zuletzt bearbeitet von Nils

Aktionsregeln

Präambel: Als Aktion gelten alle Tätigkeiten welche ausschließlich durch Fraktionen gestartet werden können.

1. Allgemeine Aktionsregeln

  1. Eine Aktion ist erst 3 Minuten nachdem diese per Script beendet wurde, wirklich vorbei.
  2. Bei Aktionen dürfen lediglich Fahrzeuge der teilnehmenden Fraktionen sowie für die Aktion vom Server erstellte Fahrzeuge genutzt werden.
  3. Fahrzeuge welche sich an Aktions-Schauplätzen befinden, dürfen nicht mittels Anziehen der Handbremse abgestellt werden.
  4. Das Rescue Team darf sich in keinster Weise an Aktionen beteiligen.
  5. Der Taser ist nicht gestattet.
  6. Bei Aktionen ( WT, DT, BR etc. ) darf die Fraktion, die als erstes den Startpunkt besetzt, nicht bei Ihrer Aktivität gestört werden.
  7. Es ist Gegnern der startenden Fraktion untersagt, während der ersten Minute nach Start einer Aktion einzugreifen.
  8. Ein unbeteiligter Zivilist, der sich beim Aktionsgeschehen aufhält, ist dreimal zu binden, bevor diesem ebenfalls Wanteds vergeben werden dürfen.
  9. Explosivwaffen sowie das SMG des Hunters dürfen nicht gegen Aktionsfahrzeuge (Flatbed, Securicar, Yankee) eingesetzt werden.
  10. Sollte sich ein Fraktionsmitglied im eigenen Fraktionsinterior befinden, ist dieses von der Aktion ausgenommen, wenn es sich nicht bereits beteiligt hat.
  11. Es dürfen ausschließlich Wanteds für die Aktion und keine zusätzlichen, wie z.B. für den Besitz verbotener Waffen, vergeben werden.
  12. Platzierbare Objekte dürfen nicht an Zugängen platziert werden, die den einzigen Weg zum Aktionsort/zur Abgabe darstellen.
  13. Staatsfraktionen dürfen, unabhängig vom Staatsregelwerk, ebenfalls Wurfwaffen (Rauchgranaten, Tränengas) verwenden.
  14. Teilnehmern ist die Nutzung von Wurfwaffen (Rauchgranaten, Tränengas) in Interiors gestattet.

2. Staatswaffentruck, Waffentruck, Drogentruck & Staatlicher Geldtransport

  1. Es ist untersagt, das Aktionsfahrzeug in der ersten Minute anzugreifen.
  2. Das Aktionsfahrzeug und/oder Objekte dürfen sich nicht dauerhaft am selben Ort aufhalten.
  3. Sollte das Aktionsfahrzeug defekt sein, gelten maximal 5 Minuten für den Weitertransport der zu transportierenden Objekte.
  4. Die zu transportierenden Objekte dürfen nur mit dem dafür zur Verfügung gestellten Aktionsfahrzeug, dem Fraktionsfahrzeug (Sadler bzw. Enforcer sowie Jetmax/Predator/Launch) oder zu Fuß zum Abgabeort transportiert werden.
  5. Es ist untersagt, das Aktionsfahrzeug absichtlich zu versenken/zerstören oder in einer unzugänglichen Position abzustellen, die eine Weiterfahrt unmöglich macht.
  6. Zur Beteiligung zählen: (Mit)Fahren, daneben fahren, sich am Ablieferungsort und/oder der eigenen Fraktionsbasis befinden (nur Staats-/Waffentruck), Beamte beschießen oder eine Sperre errichten.

3. Bankraub, Juwelierraub & Casinoraub

  1. Es ist untersagt, in der ersten Minute der Aktion einzugreifen.
  2. Es ist untersagt, das Aktionsfahrzeug absichtlich zu versenken oder in einer unzugänglichen Position abzustellen, die eine Weiterfahrt unmöglich macht.
  3. Es ist für außenstehende Fraktionen untersagt sich einzumischen. Lediglich die startende Fraktion sowie der Bündnispartner und die Staatsfraktion darf sich hier dran beteiligen.

4. Razzia

  1. Die Base einer Bösen Fraktion darf nur vom Staat getürmt werden, wenn die Summe der Wanteds bei den Fraktionsmitgliedern mindestens 12 beträgt.
  2. Die Stürmung ist durch einen entsprechenden Bind kenntlich zu machen.
  3. Sollte sich ein Fraktionsmitglied durch eine entsprechende Animation (Hände hoch, ducken) ergeben, so sind diese festzunehmen, jedoch nicht zu beschießen. Persönliche Items wie Waffen oder Drogen dürfen sichergestellt werden.
  4. Die Razzia ist beendet, sobald alle Fraktionsmitglieder getötet oder festgenommen wurden, spätestens jedoch nach 15 Minuten. Eine weitere Razzia derselben Fraktion(sbasis) darf erst einen Tag nach Beginn der letzten Razzia gestartet werden.