5. StVO-Regeln
ZurückLetzte Änderung am 28.10.2026 02:53 Uhr · zuletzt bearbeitet von Nils
Straßenverkehrsordnung
§1 - Parkregeln
- §1.1: Fahrzeuge müssen realitätsgetreu abgestellt werden.
- §1.2: Fahrzeuge, die gegen die Parkregeln verstoßen, können von der Mechanic & Tow abgeschleppt oder in extremen Fällen vom Adminteam gelöscht werden.
- §1.3: Das Abschleppen von privaten Grundstücken erfordert die vorherige Aufforderung des Eigentümers (Ausnahme bildet das Abschleppen bei nicht besetzten Grundstücken. Diese dürfen unaufgefordert abgeschleppt werden).
- §1.3.1: Das Abschleppen von Fraktions-/Unternehmensgrundstücken erfordert die vorherige Aufforderung eines Leaders.
- §1.4: Auf der Straße abgestellte Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern oder im Haltverbot stehen. Sie sollten nur die kleinste mögliche Fläche auf der Straße einnehmen, wobei die äußere Fahrbahnmarkierung als Orientierung dient.
- §1.4.1: Eine Ausnahme gilt für die rote Fahrbahnmarkierung am Krankenhaus, solange keine Straßen oder Einfahrten blockiert werden.
- §1.5: Fahrzeuge dürfen auf Freiflächen ohne erkennbaren Besitzer geparkt werden, ausgenommen sind Fahrzeuge, die über das Fahrzeugverkaufssystem angeboten werden.
- §1.6: Am Taxistand nahe dem Police Department in Los Santos dürfen nur Mitglieder des eXo Public Transport mit ihren Unternehmensfahrzeugen halten/parken.
- §1.7: Fraktions-/Unternehmensfahrzeuge dürfen nur innerhalb der Base geparkt werden. Ausnahmen werden nur durch die Administration gestattet. Bei Missachtung werden diese gelöscht und müssen neu gekauft werden.
§2 - Geschwindigkeiten
- §2.1: Innerhalb von Städten gilt eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h.
- §2.2: Autobahnen (Highways) sind von dieser Regelung ausgenommen.
- §2.3: Die Einhaltung dieser Regeln obliegt dem Staat und kann durch Vergabe von StVO-Punkten durchgesetzt werden.
§3 - Vorfahrt
- §3.1: An Kreuzungen hat der Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, wenn sich durchgängige Fahrstreifen auf seiner Straße befinden.
- §3.2: An Kreuzungen, an denen keine der Spuren einen durchgängigen Fahrstreifen hat, gilt Rechts vor Links.
- §3.3: Ampeln haben keine Bedeutung für die Vorfahrtsregelung.
§4 - StVO-Punkte
1 StVO-Punkt:
- Burnout (Räder durchdrehen lassen)
- Halten/Parken auf der Straße
- Falschparken
- Wheelie
- Telefonieren am Steuer
- Ohne angelegten Sicherheitsgurt fahren
- Motorrad ohne Motorradhelm fahren
2 StVO-Punkte:
- Sachbeschädigung von Objekten des Straßenverkehrs (Ampeln, Schilder, Laternen, etc.)
- Missachtung der Vorfahrtsregeln
3 StVO-Punkte:
- Mit einem Flugzeug/Helikopter auf der Straße landen
- Nichtbeachten der Einbahnstraßen (z.B. am Bahnhof/Flughafen)
- Rasen innerhalb von Städten (ab 90km/h, ausgenommen Highways)
4 StVO-Punkte:
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Laufen auf der Straße, falsche Straßenseite, etc.
5 StVO-Punkte:
- Verursachen eines Unfalls
- Fahren unter Alkoholeinfluss (über 0,5‰ bis einschließlich 1,0‰)
6 StVO-Punkte:
- Überfahren/Anfahren von Passanten
- Verwendung von CH3NO2 (Nitro)
- Stehen auf fahrenden Fahrzeugen (Carsurfing)
- Rasen innerhalb von Städten (ab 120km/h, ausgenommen Highways)